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Hygienekonzept COVID-19 / Corona-Virus - für Beschäftigte, Lieferanten, Fremdfirmen und Besucher*innen der GSA-CAD GmbH & Co. KG
gültig ab 29.03.2022

Maßnahmen und Verhaltensregeln

  1. Automatische Kontrolle der Körpertemperatur beim Eintritt in die Büroräume der GSA-CAD in Dresden. Tägliche Temperaturmessung im Büro Röthenbach. Der fest gelegte Grenzwert ist 37° C.
  2. Alle Mitarbeiter*innen sind belehrt bei Symptomen wie Husten, Gliederschmerzen, Atembeschwerden und Kopfschmerzen das Gebäude nicht zu betreten und den Vorgesetzten*in zeitnah zu informieren.
  3. Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung (FFP2-Maske) für alle Mitarbeiter*innen und Besucher*innen im gesamten Objekt. Ausnahme am Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Teeküchen in Dresden und Röthenbach und Bistro EG in Dresden bei Einhaltung des Mindestabstandes 1,5m und der Maximalbelegungen bei Abstandseinhaltung.
  4.  Handdesinfektion beim Betreten der Objekte in Dresden und Röthenbach.
  5.  Mit Beschluss vom 19.03.2022 wurde die 3G-Regel aufgehoben.

    Auf Grund der nach wie vor sehr hohen Inzidenzen gilt innerhalb der GSA-CAD in Dresden und in Röthenbach folgende Regel:  jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, welcher das Büro betreten möchte, muss sich montags und mittwochs vor Arbeitsantritt (unabhängig ob ungeimpft, geimpft oder genesen) per Schnelltest selbst testen oder alternativ einen beleghaften aktuellen Negativ-Testnachweis einer autorisierten Institution vorlegen. 

  6. Mitarbeiter*innen, die zum Beispiel durch Homeoffice oder anderen Abwesenheitsgründen erst am Dienstag oder Donnerstag bzw. Freitag ins Büro kommen, bringen bitte einen zertifizierten negativen Testnachweis mit und legen diesen im Sekretariat vor, sollte das Sekretariat nicht besetzt sein rufen Sie bitte die Vertretungen Hr. Huhle (Tel.: 0176 – 32400296) oder Fr. Frommhold (Tel.: 0351 – 89666626) an. Von den vorbenannten Kollegen bekommen die Zutrittserlaubnis bei Vorlage eines negativen Testnachweises erteilt. Im Büro Röthenbach ist Herr Patrick Kreß (Tel.: 0911 – 47757607) verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass die Bürozeiten der benannten Kollegen um 8:00Uhr beginnt.
  7.  Für die Selbsttestungen (Punkt 5 und 6) beim Betreten des Büros, stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber sogenannte Corona- Schnell-Lolli-Tests kostenfrei zur Verfügung. Den Umgang mit diesen Schnelltests entnehmen Sie bitte den Bedienungsanleitungen in der Verpackung. Die Durchführung der Selbsttests findet in Dresden, im ehemaligen Schulungsraum 1.OG unter Einhaltung der Abstandsregeln statt. In Röthenbach erfolgt die Testung im Vorraum vor den Bürozimmern. Die Tests werden im Nachgang von Herrn Huhle, Frau Frommhold, Hr. Kreß oder Frau Minz ausgewertet und unter Einhaltung der Datenvernichtungsfristen dokumentiert
  8. Nach der Testung begeben Sie sich mit einer FFP2-Maske und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m an Ihren Arbeitsplatz und erhalten nur im positiven Ausgang des Tests eine Information von Ihrem Arbeitgeber bzw. deren berechtigten Personen.
  9. Die Mitarbeiter*innen sind belehrt direkte Kontakte und indirekte Kontakte zu Corona-Infizierten zu melden, diese Mitarbeiter*innen werden unter Berücksichtigung der ASSV im Homeoffice weiter beschäftigt.
  10. Besucher*innen müssen einen tagesaktuellen negativen Corona Test vorweisen, Mindestanforderung ist der beaufsichtigte Selbsttest, dies gilt ebenfalls für Besucher*innen mit Impfnachweis und 14 tägiger Wartefrist nach der letzten Impfung und Genesene.
  11. Handdesinfektion nach Toilettengang und Berührung von stark frequentierten Gegenständen.
  12. Alle Handläufe und Türklinken werden 2 x täglich 11:00 Uhr und 14:00 Uhr desinfiziert.
  13. Besprechungen und Meetings werden online abgehalten, in Ausnahmefällen stehen Besprechungsräume zur Verfügung. Die maximale Personenanzahl in den Besprechungsräumen richtet sich nach der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m.
  14.  Lüften aller Büroräume im 1.OG 1 x stündlich für ca. 10min Stoßlüften. Der Luftaustausch der innenliegenden Räume (ohne Fenster) erfolgt über eine Lüftungsanlage.
  15. Die Mahlzeiten werden zeitversetzt und in Dresden nur im Bistro EG, in Röthenbach in der Teeküche eingenommen. Die Maximalbelegung der Speiseräume richtet sich nach der Einhaltung des Minimalabstandes zwischen Personen von 1,5m. Beim Verlassen des Essensplatzes ist dieser zu desinfizieren. Die Speiseräume sind während und nach den Pausenzeiten entsprechend zu lüften.

Im Objekt vorgehaltene Hygiene- und Hilfsmittel

  • Vorrat an FFP2 – Masken, OP-Masken und Corona - Selbsttests zur Mitarbeiter- und Besucherverfügung
  • Handdesinfektionsgeräte in Dresden: im Haupteingang EG , im Eingang zum Bistro EG, in der Teeküche 1.OG und im Büro Röthenbach: Haupteingang auf der Etage
  • Desinfektionslösung, Einmaltücher, Einweghandschuhe
  • Luftreiniger, CO2 – Messgeräte
  • automatisches Temperaturmessgerät gekoppelt mit dem Bürozutrittssystem in Dresden
  • Handtemperaturmessgerät in Röthenbach

Sonstige Maßnahmen

  • es sind die technischen Voraussetzungen für Homeoffice für alle Mitarbeiter*innen vorhanden
  • jede*r Mitarbeiter*in wurde zu ihren/seinen persönlichen Voraussetzungen für Homeoffice befragt und hat die Möglichkeit, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, im Homeoffice zu arbeiten.
  • das Büroraumkonzept garantiert jedem Mitarbeiter*in einen Mindestabstand 1,5m am Arbeitsplatz