Unser Service ist Ihr Nutzen: schnell, qualifiziert und risikofrei
Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein dreiseitiges Beschäftigungsverhältnis zwischen Verleihfirma, Arbeitnehmer und Entleihfirma. Der Arbeitnehmer wird vom Verleiher, der GSA-CAD GmbH & Co. KG, an den Entleiher zur Verrichtung von spezifischen Arbeiten überlassen.
Der Preis und sonstige Rahmenbedingungen werden in einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgehalten. Der Arbeitnehmer ist beim Verleiher angestellt und erhält von diesem seinen Lohn. Unsere Mitarbeiter sind durch die Bindung an den Tarifvertrag BAP sozial abgesichert.
Für den Entleiher gilt: er zahlt nur die vom entliehenen Arbeitnehmer geleisteten und nachgewiesenen Stunden - keine Feiertags-, Urlaubs- und Krankheitskosten.
Klassisch wird die Arbeitnehmerüberlassung für Vertretungen bei Krankheit, Urlaub oder Elternzeit sowie für Auftragsspitzen genutzt. Darüber hinaus können längerfristige Großprojekte personell besetzt werden. Ebenso ist es möglich, über uns neue CAD-Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Wir übernehmen die Auswahl des passenden Bewerbers. Dieser wird persönlich vorgestellt und kann ohne Risiko mittels der Arbeitnehmerüberlassung zeitlich befristet getestet werden. Kurze Kündigungsfristen garantieren dem Entleiher volle Flexibilität bei Mitarbeitergewinnung und Projektbearbeitung.
Für Ihre Personalanfragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung:
Herr Markus Wulke | Herr Veit Lädrich |
Vertrieb Süd + West | Vertrieb Ost + Nord |
0351 - 896 66 623 | 0351 - 896 66 621 |
0176 - 322 63 735 | 0174 - 824 87 47 |
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